Zum 21. Juli 2026 gelten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Konditionen. Für Energieberater heißt das vor allem eines: In den nächsten Wochen kommt die Frage „lohnt es sich noch, oder soll ich warten?" in fast jedem Gespräch. Dieser Beitrag schlüsselt die zentralen Änderungen auf und rechnet sie an einem Heizungstausch einmal durch, damit Sie die Größenordnung im Kundengespräch parat haben.
Ein Hinweis vorab: Die BEG-Reform ist zum Redaktionszeitpunkt angekündigt und in den Eckwerten bekannt, die vollständigen Förderrichtlinien werden aber erst schrittweise offiziell veröffentlicht. Die folgenden Werte geben den bekannten Stand wieder und sollten vor einer verbindlichen Auskunft gegen die amtlichen Merkblätter abgeglichen werden.
Der Stichtag und die Übergangsphase
Die neuen Bedingungen greifen ab dem 21. Juli 2026. Davor liegt vom 9. bis 20. Juli eine technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA. In dieser Zeit lassen sich beim BAFA keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) mehr erstellen.
Wichtig für laufende Fälle: Bereits bewilligte und bereits eingereichte Anträge werden weiter nach den alten Bedingungen abgewickelt. Bis zum 20. Juli lassen sich Anträge noch zu den bisherigen Konditionen stellen, sofern eine gültige Technische Projektbeschreibung oder Bestätigung zum Antrag vorliegt. Nach dem Stichtag verlieren offene TPB beim BAFA ihre Gültigkeit, während bereits erstellte Bestätigungen der KfW ihre reguläre Gültigkeit ab Erstellung behalten. Genau hier lohnt der Blick in jede laufende Akte, bevor der 20. Juli verstreicht.
Was sich ändert
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt. Der Bonus für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen, der selbstnutzenden Eigentümern zusteht, fällt von 20 auf 16 Prozent. Er wird künftig weiter abgeschmolzen: ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent und danach halbjährlich um jeweils weitere vier Prozentpunkte.
Der förderfähige Höchstbetrag für die Heizung sinkt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit gehen von 30.000 auf 28.000 Euro zurück. Auch dieser Betrag wird ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro abgesenkt.
Zwei Boni entfallen. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen werden gestrichen.
Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt, und der Deckel steigt für einige. An die Stelle der bisherigen einstufigen Regelung tritt eine dreistufige Staffelung nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Erstmals kommt ein Familienzuschlag hinzu. Er wirkt nicht als eigener Prozentsatz, sondern senkt das maßgebliche Haushaltseinkommen um 10.000 Euro je minderjährigem Kind, wodurch eine Familie in eine höhere Bonusstufe rutschen kann. Zugleich steigt für Haushalte bis 30.000 Euro und für Familien bis 40.000 Euro der maximale Gesamtfördersatz von 70 auf 80 Prozent. Für alle anderen bleibt es bei höchstens 70 Prozent. Das ist die soziale Kehrseite der Reform: Während die Boni in der Breite sinken, kann die Förderung für einkommensschwächere Haushalte und Familien sogar höher ausfallen.
Der iSFP-Bonus wird enger gefasst. Der Bonus für Maßnahmen, die aus einem individuellen Sanierungsfahrplan hervorgehen, soll künftig erst ab der zweiten Maßnahme und oberhalb eines Mindestinvestitionsvolumens greifen. Für die Beratungspraxis ist das die Änderung mit der größten Signalwirkung, weil sie unmittelbar die Argumentation rund um den iSFP betrifft. Die genaue Mechanik ist vor einer verbindlichen Auskunft gegen die amtliche Richtlinie zu prüfen.
Neue Boni kommen hinzu. Eingeführt werden ein Zuschlag für besonders ineffiziente Gebäude bei Effizienzmaßnahmen, eine Ausweitung des Bonus für serielle Sanierungen sowie ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung.
An der Grundstruktur der BEG ändert sich nichts: BAFA und KfW bleiben in ihren bekannten Zuständigkeiten die Ansprechpartner, die Antragswege bleiben dieselben.
Zwei Rechenbeispiele: Heizungstausch mit Wärmepumpe
Damit die Änderung greifbar wird, zwei bewusst einfache Fälle. In beiden ersetzt ein selbstnutzender Eigentümer eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung durch eine Wärmepumpe. Diese Ausgangslage ist entscheidend, denn genau darauf zielt der Klimageschwindigkeitsbonus: Er steht selbstnutzenden Eigentümern zu, die eine förderfähige Altanlage ersetzen, also eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Fehlt diese Voraussetzung, entfällt der Bonus und die Rechnung fällt entsprechend niedriger aus.
Der Standardfall. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro. Der Einkommensbonus bleibt hier außen vor, damit der Effekt der Reform klar sichtbar wird.
Bis zum 20. Juli 2026 (alte Konditionen): Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent ergeben 50 Prozent. Bemessungsgrundlage sind die vollen 30.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 15.000 Euro.
Ab dem 21. Juli 2026 (neue Konditionen): Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent ergeben 46 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist nun auf 28.000 Euro gedeckelt. Der Zuschuss beträgt 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro.
Die Differenz von rund 2.120 Euro entsteht aus zwei Effekten zugleich: dem niedrigeren Bonus und dem abgesenkten Höchstbetrag. Beide wirken in dieselbe Richtung, deshalb ist der Unterschied größer, als es die vier Prozentpunkte beim Bonus allein vermuten lassen.
Der soziale Fall: Familie mit Kind. Nun eine Familie mit einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 38.000 Euro, sonst gleiche Ausgangslage und Antrag nach dem 21. Juli. Der Familienzuschlag senkt das maßgebliche Einkommen um 10.000 Euro auf 28.000 Euro. Damit liegt der Haushalt unter der 30.000-Euro-Schwelle und erhält den vollen Einkommensbonus von 40 Prozent.
Rechnerisch ergäben 30 Prozent Grundförderung plus 40 Prozent Einkommensbonus plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus 86 Prozent. Für diese Gruppe greift der auf 80 Prozent angehobene Höchstsatz. Aus den förderfähigen 28.000 Euro werden so 22.400 Euro Zuschuss.
Der Kontrast macht die Logik der Reform sichtbar: Derselbe Heizungstausch bringt dem Standardfall 12.880 Euro und der Familie mit kleinem Einkommen 22.400 Euro. Während die Boni in der Breite sinken, hebt die Reform die Obergrenze genau für die Gruppe an, die sie am dringendsten braucht.
Was das für die Beratungspraxis bedeutet
Die eigentliche Aufgabe der nächsten Wochen ist Kommunikation, nicht Rechnen. Drei Punkte lohnen dabei besonders:
- Laufende Fälle sortieren. Wo eine Maßnahme ohnehin ansteht und eine gültige Bestätigung vorliegt, entscheidet der 20. Juli über mehrere Tausend Euro. Das ist kein Grund für Aktionismus, aber ein Grund, jede offene Akte einmal anzusehen.
- Erwartungen gerade rücken. „Warten lohnt sich" stimmt nach der Reform in vielen Konstellationen nicht mehr, weil die Sätze über die Zeit weiter sinken. Umgekehrt ist die Reform kein Grund zur Panik, die Förderung bleibt in der Fläche substanziell.
- Den iSFP-Faden neu aufnehmen. Solange die genaue Neuregelung des iSFP-Bonus nicht amtlich vorliegt, hilft eine vorsichtige, aber vorbereitete Einordnung mehr als eine schnelle Zahl, die später korrigiert werden muss.
Fazit
Die BEG-Reform senkt an mehreren Stellen zugleich: niedrigerer Klimageschwindigkeitsbonus, gesunkener Höchstbetrag, zwei gestrichene Boni. Dem stehen eine sozialere Einkommensstaffelung und einige neue Zuschläge gegenüber. Für die Beratungspraxis zählt in den nächsten Wochen vor allem, laufende Fälle vor dem Stichtag zu sichten und Kunden eine ruhige, belastbare Einordnung zu geben. Die konkreten Zahlen sollten Sie dabei erst nach Vorliegen der amtlichen Richtlinien verbindlich nennen.
Quellen
- BMWE, Pressemitteilung „Reform der Gebäudeförderung" (08.07.2026): https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-reform-der-gebaeudefoerderung.html
- BAFA, Kurzmeldung „Anpassungen zum 21. Juli 2026" (09.07.2026): https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20260709_beg.html
- KfW, Anpassungen und Start der Umstellungsphase: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html
- SHK Profi, „BEG-Förderung wird zum 21. Juli 2026 angepasst" (Detailzahlen): https://www.shk-profi.de/news/beg-foerderung-wird-zum-21-juli-2026-angepasst-4402519.html
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Übergangslösung für bestehende Bestätigungen: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-neue-foerderkonditionen-voraussichtlich-ab-21-juli-uebergangsloesung-fuer-bestehende-bzas/
- Intelligent Heizen, „Neue Heizungsförderung ab 21. Juli" (80-Prozent-Höchstsatz, Familienzuschlag): https://intelligent-heizen.info/14-07-2026-neue-heizungsfoerderung-ab-21-juli-das-kommt-auf-eigentuemer-zu/
- Thermondo, Einkommensbonus der KfW-Förderung (Staffelung, Familienzuschlag): https://www.thermondo.de/info/finanzen/foerderung/einkommensbonus/
- BMWE / Energiewechsel, FAQ zum Nachweis des Klimageschwindigkeits-Bonus (förderfähige Altanlagen): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-03-06.html